Dokumente


Protokolle des Ortsfördervereins

Einen Auszug der Protokolle unserer Beratungen sehen Sie hier:



Protokolle des Ortsbeirates

Zur besseren Abstimmung der Aktivitäten im Dorf, veröffentlichen wir hier den Link zu den Protokollen der Beratungen des Ortsbeirates.



Dorfentwicklungsplan 2022

Den Dorfentwicklungsplan Wegendorf in der Endfassung 2021 stellen wir hier zum Download zur Verfügung. Er wird das Handeln der nächsten Jahre in unserem Dorf bestimmen.

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Dorfentwicklungsplan 2021
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Mitgliedschaft

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Wir haben für Sie einen Download der Antragsunterlagen vorbereitet. Klicken Sie einfach hier und laden Sie sich das Formular herunter.  Bitte senden Sie uns den Antrag ausgefüllt an die unter Kontakt genannte Adresse.

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Satzung unseres Vereines


Änderung der Satzung vom 11.8.2018

 

     Protokoll der Vorstandssitzung vom 11.08.2018

 

                   Teilnehmer : N. Karbe                               Vorsitzender

                                                  P. Kräh                                  stellv. Vorsitzender

                                                  J. Kamphuis-Engstfeld      Schatzmeisterin

                                                  T. Hirschmüller                   Beisitzer

 

                        Tagesordung: Änderung der Vereinssatzung gemäß Schreiben des Amts-

                                               gerichtes Frankfurt/Oder vom 24.07.2018

                                               Aktenzeichen 84 AR 72/18 FF                                     

 

           Beanstandet wurde der § 8 Absatz 5 . Die Beschränkung des Minderheitenrechts im Sinne        

           des §37 BGB lediglich auf „stimmberechtigte“ Mitglieder ist unzulässig.

           Das außerordentliche Einberufungsrecht steht jedem Mitglied zu und kann den Mitgliedern  

           auch nicht durch die Satzung entzogen werden.

          

            Es wird empfohlen , das Wort „stimmberechtigt“  aus §8 Absatz 5 zu entfernen.

 

            Der Vorstand hat der Empfehlung  zugestimmt und die Änderung in der Satzung

            vorgenommen.

 

 

           Wegendorf den 11.08.2018

           

 

 

           

            Norbert Karbe           Peter Kräh           Jutta Kamphuis-Engstfeld       Tom Hirschmüller

 

 

 

 


Beitragsordnung

 

 Beitragsordnung des Ortsfördervereins Wegendorf e.V.

 

Präambel Die Mitgliedschaft im Ortsförderverein Wegendorf e.V. ist mit der Verpflichtung verbunden, durch finanzielle Zuwendungen in Form eines jährlichen Beitrages zur Unterstützung und Erreichung des Zwecks und der Aufgaben des Ortsförderverein Wegendorf e.V. gemäß § 2 der Satzung beizutragen. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages oder zusätzlicher Spenden entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen. Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

 

§ 1 Mitgliedsbeiträge Alle Mitglieder des Ortsförderverein Wegendorf e.V. zahlen einen jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag.

§ 2 Aufnahmegebühren Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

§3 Verwendungen (1) Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet. (2) Über die Verwendung der Beiträge gibt der Vorstand auf jeder ordentlichen, auf Antrag auch auf einer außerordentlichen            Mitgliederversammlung Rechenschaft.

§ 4 Beitragshöhe Der Beitrag für die Mitgliedschaft im Ortsförderverein Wegendorf e.V. beträgt 30,00 € p.a.. (1) Kinder und Jugendliche sind    bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres beitragsfrei. (2) Senioren werden mit dem Erreichen des 67. Lebensjahres beitragsfrei

 

§ 5 Fälligkeit des Beitrages (1) Der Beitrag ist jährlich bis zum 31.03. des Beitragsjahres zu entrichten. Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. (2)   Die Zahlung des Beitrags soll durch Überweisung oder durch Dauerauftrag auf das Konto  DE 6917 0540 4000 2005 6249 erfolgen. Bei  Überweisung sind die Mitgliedsnummer und der Name des Mitglieds anzugeben. Ortsförderverein Wegendorf e.V. Vereinsregister Amtsgericht Frankfurt/OderVR 6562 FF

 (3) Juristische Personen erhalten jeweils zum Jahresbeginn eine Rechnung in Höhe des Mitgliedsbeitrages. (4) Im Gründungsjahr beginnt die Fälligkeit mit erfolgter Eintragung des Vereins in das Vereinsregister. Beitragsleistungen, die vor diesem Zeitpunkt geleistet wurden, stehen bis dahin unter dem Vorbehalt der Rückzahlbarkeit. (5) Festgesetzte Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahres mit dem Eintritt fällig.

 

§ 6 Leistungsstörungen (1) Kommt ein Mitglied seiner Beitragspflicht nicht nach, weist der Vorstand das Mitglied darauf hin.

 

§ 7 Spenden Zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen kann jedes Mitglied freiwillig weitere Geldspenden zur Erreichung des Vereinszwecks erbringen.

 

§8 Spendenbescheinigung Über geleistete Geldspenden erhält das jeweilige Mitglied nach den Vorgaben des Einkommensteuerrechts zu Beginn des Folgejahres eine Spendenbescheinigung.

 

§ 9 Datenschutz Soweit im Rahmen der Kontenführung oder der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen personenbezogene Daten gespeichert werden, erfolgt dies unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.

 

§ 10 Inkrafttreten Diese Beitragsordnung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die vorstehende Beitragsordnung wurde gemäß § 6 der Satzung des Ortsförderverein Wegendorf e.V. auf der  Gründungsversammlung am  28.05.2018  beschlossen.

 

Wegendorf, den 28.05.2018                   Vorsitzender des Vorstandes

Ortsförderverein Wegendorf e.V. Vereinsregister Amtsgericht Frankfurt/OderVR 6562 FF