Einen Auszug der Protokolle unserer Beratungen sehen Sie hier:
Zur besseren Abstimmung der Aktivitäten im Dorf, veröffentlichen wir hier den Link zu den Protokollen der Beratungen des Ortsbeirates.
Den Dorfentwicklungsplan Wegendorf in der Endfassung 2021 stellen wir hier zum Download zur Verfügung. Er wird das Handeln der nächsten Jahre in unserem Dorf bestimmen.
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Protokoll der Vorstandssitzung vom 11.08.2018
Teilnehmer : N. Karbe Vorsitzender
P. Kräh stellv. Vorsitzender
J. Kamphuis-Engstfeld Schatzmeisterin
T. Hirschmüller Beisitzer
Tagesordung: Änderung der Vereinssatzung gemäß Schreiben des Amts-
gerichtes Frankfurt/Oder vom 24.07.2018
Aktenzeichen 84 AR 72/18 FF
Beanstandet wurde der § 8 Absatz 5 . Die Beschränkung des Minderheitenrechts im Sinne
des §37 BGB lediglich auf „stimmberechtigte“ Mitglieder ist unzulässig.
Das außerordentliche Einberufungsrecht steht jedem Mitglied zu und kann den Mitgliedern
auch nicht durch die Satzung entzogen werden.
Es wird empfohlen , das Wort „stimmberechtigt“ aus §8 Absatz 5 zu entfernen.
Der Vorstand hat der Empfehlung zugestimmt und die Änderung in der Satzung
vorgenommen.
Wegendorf den 11.08.2018
Norbert Karbe Peter Kräh Jutta Kamphuis-Engstfeld Tom Hirschmüller
Beitragsordnung des Ortsfördervereins Wegendorf e.V.
Präambel Die Mitgliedschaft im Ortsförderverein Wegendorf e.V. ist mit der Verpflichtung verbunden, durch finanzielle Zuwendungen in Form eines jährlichen Beitrages zur Unterstützung und Erreichung des Zwecks und der Aufgaben des Ortsförderverein Wegendorf e.V. gemäß § 2 der Satzung beizutragen. Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages oder zusätzlicher Spenden entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders geartete Leistungen. Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
§ 1 Mitgliedsbeiträge Alle Mitglieder des Ortsförderverein Wegendorf e.V. zahlen einen jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag.
§ 2 Aufnahmegebühren Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§3 Verwendungen (1) Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet. (2) Über die Verwendung der Beiträge gibt der Vorstand auf jeder ordentlichen, auf Antrag auch auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft.
§ 4 Beitragshöhe Der Beitrag für die Mitgliedschaft im Ortsförderverein Wegendorf e.V. beträgt 30,00 € p.a.. (1) Kinder und Jugendliche sind bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres beitragsfrei. (2) Senioren werden mit dem Erreichen des 67. Lebensjahres beitragsfrei
§ 5 Fälligkeit des Beitrages (1) Der Beitrag ist jährlich bis zum 31.03. des Beitragsjahres zu entrichten. Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. (2) Die Zahlung des Beitrags soll durch Überweisung oder durch Dauerauftrag auf das Konto DE 6917 0540 4000 2005 6249 erfolgen. Bei Überweisung sind die Mitgliedsnummer und der Name des Mitglieds anzugeben. Ortsförderverein Wegendorf e.V. Vereinsregister Amtsgericht Frankfurt/OderVR 6562 FF
(3) Juristische Personen erhalten jeweils zum Jahresbeginn eine Rechnung in Höhe des Mitgliedsbeitrages. (4) Im Gründungsjahr beginnt die Fälligkeit mit erfolgter Eintragung des Vereins in das Vereinsregister. Beitragsleistungen, die vor diesem Zeitpunkt geleistet wurden, stehen bis dahin unter dem Vorbehalt der Rückzahlbarkeit. (5) Festgesetzte Jahresbeiträge sind auch bei Eintritt während des Geschäftsjahres mit dem Eintritt fällig.
§ 6 Leistungsstörungen (1) Kommt ein Mitglied seiner Beitragspflicht nicht nach, weist der Vorstand das Mitglied darauf hin.
§ 7 Spenden Zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen kann jedes Mitglied freiwillig weitere Geldspenden zur Erreichung des Vereinszwecks erbringen.
§8 Spendenbescheinigung Über geleistete Geldspenden erhält das jeweilige Mitglied nach den Vorgaben des Einkommensteuerrechts zu Beginn des Folgejahres eine Spendenbescheinigung.
§ 9 Datenschutz Soweit im Rahmen der Kontenführung oder der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen personenbezogene Daten gespeichert werden, erfolgt dies unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.
§ 10 Inkrafttreten Diese Beitragsordnung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die vorstehende Beitragsordnung wurde gemäß § 6 der Satzung des Ortsförderverein Wegendorf e.V. auf der Gründungsversammlung am 28.05.2018 beschlossen.
Wegendorf, den 28.05.2018 Vorsitzender des Vorstandes
Ortsförderverein Wegendorf e.V. Vereinsregister Amtsgericht Frankfurt/OderVR 6562 FF